Hallo alle zusammen, ich möchte ein Gesetz zitieren: § 5 Abs. 2 Nr. 1-4 BlnDSG Link dazu: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=99&paid=5 Wie kann ich das über BibTeX zitieren? Ich habe versucht das Paket jurabib einzubinden. Allerdings habe ich auch das Paket natbib eingebunden. Es kommt zu Fehlermeldungen. Scheinbar vertragen sie sich nicht. Muss ich allgemein etwas beachten, wenn ich zwei Zitierpakete einbinde? Open in writeLaTeX Code, hier editierbar zum Übersetzen:
Schonmal vielen Dank! |
In rechtswissenschaftlichen Arbeiten werden Normen nicht im Literaturverzeichnis aufgelistet, noch nicht einmal ganze Gesetze. Daher werden die deutschen Juristen wenig dazu beitragen, diese Frage zu lösen. Man würde, wenn man wissenschaftlich arbeiten wollte, auch nicht einen Link zitieren, der rechtlich bedeutungslos ist, sondern -- wenn es wirklich darauf ankäme -- das Bundes- oder Landesgesetzblatt (Nr. / Jahrgang, Seite xy ff.), in dem die Norm abgedruckt wurde in demjenigen Wortlaut, auf den es ankommt. Also: einzelne Paragraphen aus einem Gesetz haben nach rechtswissenschaftlichen Maßstäben wenig in einem Literaturverzeichnis zu suchen. |
Während es für Der Eindruck, dass man beides zusammen verwenden könnte, kann vielleicht dadurch entstehen, dass 1. Fazit: Entweder Neben den beiden auf BibTeX basierenden genannten Systemen gibt es auch noch Will man also ein Dokument, das bisher 2. Fazit: Verwende besser gleich Dass man Pakete für die gleiche Sache nicht beliebig kombinieren kann, ist übrigens nicht auf |
Kennst Du das
jurabib
Paket?Ich habe auch noch natbib eingebunden. Irgendwie vertragen die sich nicht. Arbeite gerade die Fehlermeldungen in meine Frage oben ein.
Mein erster Gedanke wäre, das neuere
biblatex
zu versuchen.Neuigkeiten?
Das sind übrigens wieder einmal ganz unpraktisch zwei Fragen in einer:
Bitte daran denken, dass eine solche Vermischung aus mehreren Fragen die Beantwortung erschwert und das ganze System hier unübersichtlich macht. Daher bitte je Frage auch wirklich genau eine Frage stellen! Ggf. Ergänzungsfragen als neue Frage mit Link zur Ursprungsfrage stellen.