Hallo alle zusammen,

ich möchte ein Gesetz zitieren: § 5 Abs. 2 Nr. 1-4 BlnDSG Link dazu: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=99&paid=5 Wie kann ich das über BibTeX zitieren? Ich habe versucht das Paket jurabib einzubinden. Allerdings habe ich auch das Paket natbib eingebunden. Es kommt zu Fehlermeldungen. Scheinbar vertragen sie sich nicht.

Muss ich allgemein etwas beachten, wenn ich zwei Zitierpakete einbinde?


Open in writeLaTeX
Command \NAT@citex already defined. \newcommand*{\NAT@citex}{}
Command \citep already defined. ...el\@ifnextchar[{\jb@citep}{\jb@citep[]}}
Command \citet already defined. ...el\@ifnextchar[{\jb@citet}{\jb@citet[]}}
Command \citealt already defined. ...ifnextchar[{\jb@citealt}{\jb@citealt[]}}
Command \citealp already defined. ...ifnextchar[{\jb@citealp}{\jb@citealp[]}}
Command \citeauthor already defined. ...char[{\jb@citeauthor}{\jb@citeauthor[]}}
Command \citeyear already defined. ...nextchar[{\jb@citeyear}{\jb@citeyear[]}}
Command \citeyearpar already defined. ...ar[{\jb@citeyearpar}{\jb@citeyearpar[]}}
Package keyval Error: natoptargorder undefined }
This package is obsolete. Use \usetikzlibrary {snakes} instead
Snakes have been superseded by decorations. Use the decoration libraries instead of the snakes library
Underfull \hbox (badness 10000) in paragraph
destination with the same identifier (name{page.2}) has been already used, duplicate ignored<to be read again> \relax l.72 \newpage [2]
Underfull \hbox (badness 10000) in paragraph
Overfull \hbox (33.70589pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (7.2416pt too wide) has occurred while \output is active
Overfull \hbox (7.2416pt too wide) has occurred while \output is active
Overfull \hbox (22.12042pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (3.97775pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (3.40013pt too wide) has occurred while \output is active
Overfull \hbox (1.31136pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (3.11136pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (3.40013pt too wide) has occurred while \output is active
Underfull \hbox (badness 1796) in paragraph
Underfull \hbox (badness 10000) in paragraph
Overfull \hbox (9.40013pt too wide) has occurred while \output is active
Overfull \hbox (15.53773pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (9.53773pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (15.53773pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (15.53773pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (15.53773pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (15.53773pt too wide) in paragraph
Overfull \hbox (15.53773pt too wide) in paragraph
Underfull \hbox (badness 10000) in paragraph
Overfull \hbox (9.40013pt too wide) has occurred while \output is active
Overfull \vbox (26.95879pt too high) has occurred while \output is active []
Overfull \hbox (9.40013pt too wide) has occurred while \output is active
Empty `thebibliography' environment

Schonmal vielen Dank!

gefragt 30 Mär '14, 00:20

tt33tt's gravatar image

tt33tt
256131925
Akzeptiert-Rate: 100%

bearbeitet 30 Mär '14, 20:45

1

Kennst Du das jurabib Paket?

(30 Mär '14, 18:41) Mico

Ich habe auch noch natbib eingebunden. Irgendwie vertragen die sich nicht. Arbeite gerade die Fehlermeldungen in meine Frage oben ein.

(30 Mär '14, 20:41) tt33tt
2

Mein erster Gedanke wäre, das neuere biblatex zu versuchen.

(30 Mär '14, 20:56) stefan ♦♦

Neuigkeiten?

(15 Mai '15, 18:25) Johannes
1

Das sind übrigens wieder einmal ganz unpraktisch zwei Fragen in einer:

  • Wie zitiert man Gesetze?
  • Kann man mehrere Literaturpakete gemeinsam verwenden bzw. was bedeuten die Fehlermeldungen/Warnungen …?

Bitte daran denken, dass eine solche Vermischung aus mehreren Fragen die Beantwortung erschwert und das ganze System hier unübersichtlich macht. Daher bitte je Frage auch wirklich genau eine Frage stellen! Ggf. Ergänzungsfragen als neue Frage mit Link zur Ursprungsfrage stellen.

(16 Mai '15, 08:42) saputello

In rechtswissenschaftlichen Arbeiten werden Normen nicht im Literaturverzeichnis aufgelistet, noch nicht einmal ganze Gesetze. Daher werden die deutschen Juristen wenig dazu beitragen, diese Frage zu lösen.

Man würde, wenn man wissenschaftlich arbeiten wollte, auch nicht einen Link zitieren, der rechtlich bedeutungslos ist, sondern -- wenn es wirklich darauf ankäme -- das Bundes- oder Landesgesetzblatt (Nr. / Jahrgang, Seite xy ff.), in dem die Norm abgedruckt wurde in demjenigen Wortlaut, auf den es ankommt.

Also: einzelne Paragraphen aus einem Gesetz haben nach rechtswissenschaftlichen Maßstäben wenig in einem Literaturverzeichnis zu suchen.

Permanenter link

beantwortet 15 Mai '15, 22:48

Keks%20Dose's gravatar image

Keks Dose
20159
Akzeptiert-Rate: 0%

natbib und jurabib sind zwei von einander unabhängige Kombinationen aus LaTeX-Paket und BibTeX-Stil. Dabei ist die Syntax der beiden nicht vollkommen kompatibel und vor allem sind sie nicht dazu gedacht, gemeinsam verwendet zu werden. Man muss sich also dafür entscheiden, entweder natbib oder jurabib zu verwenden. Beides zusammen funktioniert nicht wirklich.

Während es für natbib diverse BibTeX-Stile gibt, die von Dritten erstellt wurden, und man sich für natbib mit Hilfe von custom-bib auch neue BibTeX-Stile dafür erstellen kann, ist mir derartiges für jurabib nicht bekannt.

Der Eindruck, dass man beides zusammen verwenden könnte, kann vielleicht dadurch entstehen, dass jurabib einige Befehle von natbib ebenfalls definiert. Unter anderem genau das führt aber letztlich dann dazu, dass die beiden Pakete nicht kompatibel sind. Die in der Frage aufgelisteten Meldungen sind dafür ein deutlicher Hinweis. Ebenso sind die Befehle, die in den bst-Dateien der beiden Pakete verwendet werden, nicht vollständig kompatibel.

1. Fazit: Entweder natbib oder jurabib verwenden, nicht beides zusammen.

Neben den beiden auf BibTeX basierenden genannten Systemen gibt es auch noch biblatex. Dieses erlaubt es, die gesamte Darstellung von Zitaten und Literaturverzeichnis auf LaTeX-Ebene festzulegen. Dabei kann man sich auch recht einfach selbst neue Eintragstypen definieren (was entsprechend der Antwort von @Keks Dose wohl eher nicht notwendig sei dürfte). biblatex besitzt auch eine Option natbib, mit der die Kompatibilität zu natbib erhöht wird. Allerdings sind die dadurch definierten zusätzlichen Befehle wirklich nur dann nützlich, wenn man ein vorhandenes Dokument von natbib auf biblatex umstellen will. Ansonsten kann man direkt die entsprechenden biblatex-Befehle verwenden. Darüber hinaus gibt es eine große Auswahl an fertigen Literaturstilen von Dritten für biblatex, die man bei Bedarf ebenfalls auf Dokumentebene anpassen kann.

Will man also ein Dokument, das bisher natbib verwendet, um die Möglichkeiten von jurabib ergänzen, so dürfte es oftmals einfacher sein, direkt auf biblatex umzusteigen und dort ausgehend von einem möglichst passenden Stil Erweiterungen vorzunehmen.

2. Fazit: Verwende besser gleich biblatex.

Dass man Pakete für die gleiche Sache nicht beliebig kombinieren kann, ist übrigens nicht auf natbib und jurabib beschränkt. Das gilt grundsätzlich. So sollte man beispielsweise nicht ngerman mit german kombinieren. Auch dafür gibt es mit babel einen moderneren Ansatz. Man sollte auch nicht fancyhdr mit scrlayer-scrpage kombinieren. Auch hier muss man sich für eines von beiden entscheiden. Es gibt diverse weitere Kombinationen, die nicht funktionieren.

Permanenter link

beantwortet 16 Mai '15, 09:02

saputello's gravatar image

saputello
11.1k174365
Akzeptiert-Rate: 51%

bearbeitet 16 Mai '15, 09:09

Deine Antwort
Vorschau umschalten

Folgen dieser Frage

Per E-Mail:

Wenn sie sich anmelden, kommen Sie für alle Updates hier in Frage

Per RSS:

Antworten

Antworten und Kommentare

Markdown-Grundlagen

  • *kursiv* oder _kursiv_
  • **Fett** oder __Fett__
  • Link:[Text](http://url.com/ "Titel")
  • Bild?![alt Text](/path/img.jpg "Titel")
  • nummerierte Liste: 1. Foo 2. Bar
  • zum Hinzufügen ein Zeilenumbruchs fügen Sie einfach zwei Leerzeichen an die Stelle an der die neue Linie sein soll.
  • grundlegende HTML-Tags werden ebenfalls unterstützt

Frage-Themen:

×222
×25
×1

gestellte Frage: 30 Mär '14, 00:20

Frage wurde gesehen: 27,176 Mal

zuletzt geändert: 16 Mai '15, 09:09