Hallo,

insb. bei juristischen Lehrbüchern hat man im Inhaltsverzeichnis einen Randnummer- und einen Seitenverweis. Meine Frage ist nun, wie ich im Text sinnvollerweise Randnummer setze und diese dann ins Inhaltsverzeichnis aufnehmen kann?

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Meine Frage knüpft an diese an.

Liebe Ulrike, ich meinte das so wie in diesem Beispiel zur Veranschaulichung.

gefragt 28 Aug '14, 16:12

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Tischa
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bearbeitet 29 Aug '14, 18:18

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Was willst du denn da ins Inhaltsverzeichnis aufnehmen? Eine Liste von Zahlen? N.B.: Die Lösung in der verlinkten Frage funktioniert nur in einfachen Dokumenten. \everypar wird nämlich auch von anderen Befehlen benutzt. Füge dort mal eine \section oder eine quote-Umgebung ein.

(29 Aug '14, 13:36) Ulrike Fischer

Was ist denn eine Randnummer? Das von Dir verlinkte PDF zeigt zwar an, wie das visuelle Endergebnis eines Inhaltsverzeichnisses aussehen kann, man bleibt aber völlig im Unklaren, was die Nummern bedeuten, worauf (und wohin) sie verweisen und was man an der entsprechenden Stelle dann vorfinden wird... Die Zahlen werden ja nicht irgendwoher kommen, sondern eine konkrete Bedeutung und eine Entsprechung an anderer Stelle im Dokument haben, oder nicht?

(29 Aug '14, 18:13) cgnieder

Randnummer werden in der Regel abschnittsweise gesetzt und haben eine durchlaufende Nummer. In - meist juristischen - Inhaltsverzeichnissen findet man die Seitenzahlen und die Randnummer. Es wird auch gerne auf Randnummern verwiesen, wenn man z.B. auf einen Sinneinheit verweisen möchte.

(18 Jul '15, 18:24) Tischa

Ich kann diese Frage nicht beantworten, aber sie ist interessant. Für Randnummern in juristischen Texten könnte man einfach folgenden Code verwenden:

Open in writeLaTeX
\newcounter{Rnnr}[contractParagraph]% Zähler wird bei einem neuen
                                % Paragraphen zurückgesetzt.
\newcommand{\Rnnrv}[1]{%
  \refstepcounter{Rnnr}%
  \marginpar{\textbf{\theRnnr{}\xspace}}%
}

-- Vorausgesetzt, Du verwendest scrjura als Paket, falls nicht, lass [contractParagraph] weg.

ABER: Wie man den Randnummern einen Begriff zuweist, der dann in einem Index aufgelistet wird, das weiß ich nicht.

Pseudocode: newcommand[1]{Rnbegriff}{Rnnrv{} #1}

Und dann müsste man die Indexerstellung dahingehend ändern, dass alle mit Rnbegriff bezeichneten Begriffe in eine Indexdatei geschrieben werden und dann nach Eingabe von RNINDEX am Ende des Dokuments ausgegeben werden, wobei, wie bei jedem Index, ein Begriff mehrfach an verschiedenen Stellen verwendet werden kann.

So, es wird aber noch ein wenig komplizierter:

In aller Regel sind juristische Kommentare und Lehrbücher in Abschnitte unterteilt, die entweder mit den üblichen sections, subsections, etc. umgesetzt werden. Der RNINDEX müsste also zumindest die section mit angeben.

Nun gibt es aber vor allem das schöne Paket scrjura, mit dem Kommentare zu Paragraphen setzen kann, eine weit verbreitete Sache in der juristischen Welt. Die Struktur ist folgende: Ein Paragraph wird erst wörtlich zitiert und dann folgt, gegliedert nach Abschnitten, eine mehr oder minder lange Erläuterung dazu, mit Randnummern.

Ein Beispiel:

Open in writeLaTeX
\documentclass[pagesize, ngerman, fontsize=12pt, parskip=half, headings=small]{scrartcl}
\usepackage[T1]{fontenc}\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage{babel, scrjura, xspace, marginnote}

\newcounter{Rnnr}[contractParagraph]% Zähler wird bei einem neuen
                                % Paragraphen zurückgesetzt.
\newcommand{\Rnnrv}[1]{%
  \refstepcounter{Rnnr}%
  \marginnote{\textbf{\theRnnr{}\xspace}}%
}

\newcommand{\Rnbegriff}[1]{\Rnnrv\relax}% HIER MÜSSTE ZIEMLICH VIEL CODE STEHEN.

\begin{document}

\begin{contract}

\Paragraph{title=Paragraph}
\label{par:Paragraphenname}

Der zu kommentierende Gesetzestext.

\end{contract}

\section{Änderungshistorie}
\label{sec:anderungshistorie}

Wann wurde der obenstehende Paragraph wie geändert.

\section{Geltungsbereich}
\label{sec:geltungsbereich}

\Rnbegriff{Person, juristische}Die Regelung, ursprünglich nur im Recht
der juristischen Personen gültig, wurde vom BGH ab der Entscheidung
vom 1.11.1971 (II ZR 20/70, vgl. NJW 1972, 123) zunächst auf
kapitalisierte Kommanditgesellschaften analog angewendet, bla bla, das
ist nur Fülltext und kein Wort wahr.

\section{weitere Abschnitte der Kommentierung}
\label{sec:weit-abschn-der}

\begin{contract}
  \Paragraph{title=Nächster Paragraph}

  ...

\end{contract}
\end{document}

Im RNINDEX müsste dann an der richtigen Stelle das Stichwort »Person, juristische« auftauchen mit folgendem Eintrag: »Person, juristische § 1 Rn. 1«. Es kommt also nicht auf die Abschnitte an und die Abschnitte müssen auch jedesmal wieder zurückgesetzt werden auf 1 bei einem neuen Paragraphen, das habe ich hier noch nicht umgesetzt.

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beantwortet 29 Aug '14, 22:10

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Keks Dose
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gestellte Frage: 28 Aug '14, 16:12

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zuletzt geändert: 18 Jul '15, 18:24